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Menschen, die ihr Leben lang schwer gearbeitet haben und nach ihrem Tod ihr Erspartes einem wirklich guten Zweck zu Gute kommen lassen möchten, vermachen nicht selten ihr Vermögen karitativen Einrichtungen. Sollten Sie Tierhalter sein, können Sie auf diesem Weg ausreichend Vorsorge für die Zukunft Ihres Tieres treffen. Das Städtische Tierheim Duisburg ist eines der größten in NRW. Auf 5800 qm finden etwa 120 Hunde, ca. 150 Katzen und mehr als 100 Kleintiere ihr vorübergehendes Zuhause. Das Tierschutzzentrum Duisburg e. V. betreibt dieses Tierheim und ist als gemeinnütziger und förderungswürdiger Verein von der Erbschaftssteuer befreit. Das zugedachte Vermögen käme so ohne Abzug dem Tierschutz zu Gute.
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Sie können in Ihrem Testament auch festlegen, welche Auflagen und Pflichten der Erbe erfüllen soll, ob Ihr Vermögen langfristig dem Tierschutz zu Gute kommen soll oder an einen bestimmten Zweck gebunden wird. Wir verwenden Ihr Vermächtinis ausschließlich nach Ihren Wünschen und beraten Sie gerne. Wichtig ist, dass Sie den Namen des Erben korrekt einsetzen. Der sicherste Weg ist, das Testament mit einem Notar abzufassen und es so zu hinterlegen, dass es nach dem Tod schnell auffindbar ist. Sie können vertrauenswürdige Personen über Ihre Absichten informieren und dem Erben eine Kopie Ihres Testamentes zukommen lassen. Es ist sichergestellt, dass sich das Tierschutzzentrum liebevoll um hinterbliebene Tiere kümmert und sie bis an ihr Lebensende versorgt. Selbstverständlich kümmern wir uns ebenso liebevoll um die Tiere von Verstorbenen, die uns materiell nicht begünstigen, aber Sie ermöglichen uns mit Ihrem Vermächtnis, den Tieren ihren Aufenthalt im Tierheim möglichst angenehm zu gestalten. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Erbschaft haben, wenden Sie sich gerne an Monika Lange 0172-2123585.
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