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Wie werde ich Spaziergänger?

Sie möchten mit unseren Hunden spazieren gehen, damit unsere Tierheim-Gäste regelmäßig Bewegung haben?
 
Vielleicht geniessen Sie auch die Spaziergänge mit einem tierischen Begleiter, können aber selbst keinem Hund ein Zuhause bieten?
Oder Sie möchten einen unserer Schützlinge bei sich aufnehmen, wollen ihn aber erst einmal in Ruhe kennenlernen?
Alles gute Gründe, um bei uns Spaziergänger zu werden!
 
In unserer Spaziergängerinfo erfahren Sie alles, was Sie für den Spaziergang mit unseren Hunden wissen müssen.
 
Im folgenden eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen.
 
Sprechen Sie erst mit der Tierheimleitung ab, mit welchem Hund Sie spazieren gehen können. Teilen Sie uns bitte Ihre Wünsche, sowie fehlende / vorhandene Hundeerfahrung mit.
 
Für den Spaziergang mit einem Hund, dessen Rasse unter §3, Abs. 2 oder §10, Abs. 1 des Landeshundegesetz NRW aufgelistet ist, bedarf es sowohl eines besonderen Sachkundenachweises, als auch einer Genehmigung des Duisburger Ordnungsamtes, die das Tierheim für Sie beantragt.
 
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nur volljährigen Personen gestattet, Tierheimhunde auszuführen. Die Hunde dürfen nur in der näheren Umgebung des Tierheims ausgeführt und nur in besonderen Fällen, mit Genehmigung der Tierheimleitung, im Auto mitgenommen werden. Minderjährigen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Tierheimhunde an der Leine zu führen. Wir begrüssen Minderjährige aber gerne als Begleiter von volljährigen Spaziergängern im Tierheim.
   
Vor dem Spaziergang ist der Personalausweis als Pfand im Tierheimbüro zu hinterlegen. So wissen wir, welcher Spaziergänger mit welchem Hund das Tierheim-Gelände verlassen hat.
 
Die Hunde sind bereits im Zwinger anzuleinen, müssen außerhalb des Zwingers und der Freiläufe grundsätzlich an einer 1,5m langen Leine geführt und besonders im Tierheim-Bereich kurz gehalten werden. Bitte halten Sie dabei Abstand zu den anderen Hunden, denn nicht alle Hunde sind verträglich.
 
Vorsicht beim Umgang mit Kindern und Fremden: Der Hund könnte schlechte Erfahrungen gemacht haben und dementsprechend reagieren.
 
Stachel- und Kettenhalsbänder sind aus Tierschutz-Gründen, sowie Flexileinen aus Sicherheitsgründen verboten.
Hunde, deren Rasse unter §3, Abs. 2 oder §10, Abs. 1 des Landeshundegesetz NRW aufgelistet ist, dürfen nur mit geschlossenem Maulkorb ausgeführt werden. Maulschlaufen (sogenannte "Haltis") sind nur in besonderen Fällen, in Absprache mit der Tierheimleitung, erlaubt.
 
Wenn Sie mit dem Hund die umzäunten Freiläufe nutzen, achten Sie bitte darauf, das alle Tore geschlossen sind und lassen Sie den Hund im Freilauf nie alleine.
 
Wenn der Hund im Tierheim oder in der Nachbarschaft sein Geschäft verrichtet, bitten wir Sie, den Hundekot zu entfernen. Entsprechende Beutel erhalten Sie im Büro.
 
Bitte informieren Sie einen Tierheim-Mitarbeiter, falls Sie bei ihrem tierischen Begleiter beim Spaziergang oder im Zwinger besondere Beobachtungen machen oder Auffälligkeiten feststellen. Im Tierheimbüro liegt ein Tierarztbuch aus, in welchem Krankheiten oder Verletzungen zur Behandlung vermerkt werden können.


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