Warum gibt es die Verhaltensprüfung, worum geht es dabei und was bedeutet sie für die Hunde? Gemäß
Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW), das im Dezember 2002 eingeführt worden ist, gibt es die sogenannten “§3 - gefährlichen Hunde“ und die “§10 - Hunde bestimmter Rasse“.

Zu den
“§3-Hunden“ zählen die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, einschließlich deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.

Zu den
“§10-Hunden“ gehören die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, einschließlich deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen.
Gemäss LHundG NRW dürfen diese Hunde, außerhalb eines befriedeten Besitztums, nur an der Leine geführt werden und müssen einen, das Beißen verhindernden, Maulkorb tragen.
Das LHundG NRW beinhaltet die Möglichkeit, mit diesen Hunden eine Verhaltensprüfung abzulegen. Bei bestandener Prüfung wird der Hund, je nach Antragstellung, von der Maulkorbpflicht oder auch der Maulkorb- und Anleinpflicht befreit.
Durch die Verhaltensprüfung soll festgestellt werden, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit für Mensch und Tier aufweist. So soll er z.B. gut im Gehorsam stehen, souverän mit stressigen Situationen umgehen können, der Spiel-, Beute- und Futtertrieb kontrollierbar sein und der Hundeführer ihn problemlos überall anfassen können.